Rechtsanwalt für Familienrecht in Bamberg Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bamberg
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Bamberg: Rechtsanwalt Christian Schiener


Familienrecht in Bamberg und Scheidungsrecht – Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg – Ihr Anwalt Christian Schiener

Rechtsanwalt Christian Schiener berät und vertritt Sie im Familienrecht in Bamberg. Ob Sie einen Anwalt für Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung oder Hausratsteilung suchen, es gilt unser Anspruch ab Beginn des Mandates den Interessen unserer Mandanten gerecht zu werden. Ganz besonders wichtig ist, dass Ihnen nicht schon durch Versäumnisse zu Beginn der Trennung Nachteile entstehen. Lassen Sie sich daher frühzeitig durch Rechtsanwalt Schiener in Bamberg beraten.

RECHTSANWALT CHRISTIAN SCHIENER SETZT SICH FÜR SIE EIN!
Damit Ihnen gegenüber Ihrem Noch-Partner keine Nachteile entstehen, bietet Ihnen Rechtsanwalt Schiener in Bamberg schon zu Beginn der Scheidung folgendes:
SCHNELLSTMÖGLICHER ERSTER BERATUNGSTERMIN
(Montag bis Freitag: meist innerhalb von 24 Stunden) SPEZIELL AUF IHREN FALL ANGEPASSTE BETREUUNG. TRANSPARENZ HINSICHTLICH DER ZU ERWARTENDEN KOSTEN. ANWALT SCHIENER BEGLEITET SIE AB DER TRENNUNG BIS ZUR SCHEIDUNG.
RECHTSANWALT SCHIENER SETZT SICH FÜR SIE EIN BIS ALLE ANGELEGENHEITEN ZU IHRER ZUFRIEDENHEIT GELÖST SIND!
IHR KURZFRISTIGER TERMIN BEI RECHTSANWALT SCHIENER IN BAMBERG: 0951 / 9179 3770
Rechtsanwaltskanzlei Leuteritz und Schiener Rechtsanwalts-PartmbB in Bamberg

FAMILIENRECHT UND SCHEIDUNGSRECHT – IHR RECHTSANWALT CHRISTIAN SCHIENER IN BAMBERG

Anwalt Christian Schiener beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung. Dies nicht mit standardisierten Checklisten, sondern individuell nach Ihren Bedürfnissen. Mit langjähriger beruflicher Erfahrung als Anwalt in Bamberg erarbeitet Rechtsanwalt Schiener mit Ihnen individuell die Themenkreise:

Trennungszeit

Mit dem Entschluss: „ich werde mich scheiden lassen“ beginnt der Prozess der Scheidung. Das Procedere beginnt mit der Trennungszeit. Diese ist in Deutschland, als Voraussetzung der Scheidung, erforderlich. Bereits während dieser Trennungszeit werden eine Vielzahl richtungsweisender Fragen geklärt. Bekomme ich Trennungsunterhalt? Wie sieht es mit der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus aus?

Wie lang dauert die Trennungszeit, bis ich mich scheiden lassen kann?

Da man in Deutschland grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten muss bevor man geschieden werden kann, sollte man die Zeit auch nutzen, um die Scheidung vorzubereiten. In der Trennungszeit besteht oft ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Neben diesem ist es in der Trennungszeit jedoch ratsam, die weiteren vermögensrechtlichen Fragen der Scheidung vorzubereiten. Sollte dabei sogar eine frühzeitige Einigung der Parteien in Bezug auf die Vermögensauseinandersetzung erreicht werden, erspart man sich nicht nur Nerven, sondern auch meist viel Geld. Eine zielgerichtete und juristisch fundierte Vorbereitung dieser Vereinbarung lässt das Schreckgespenst der „ruinösen Scheidung“ verschwinden.

Falls es Ihnen mit Ihrem Scheidungsanwalt Christian Schiener sogar gelingen sollte, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, sind die meisten unkalkulierbaren Probleme bereits von vornherein gelöst.

Trennungsunterhalt

In der Trennungszeit ist grundsätzlich der finanziell besser gestellte Ehepartner verpflichtet, den Lebensunterhalt des anderen Ehepartners sicher zu stellen. Es ist weiterhin erforderlich, dass er gegenüber dem Leistungspflichtigen auch geltend gemacht wird. Wird dies versäumt, ist er für die Vergangenheit nicht mehr nachforderbar. Als Maßstab in der Höhe richtet sich der Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dies ist der Lebensstandard während des Zeitraums, in dem die Ehepartner zusammen gelebt haben. Zu unterscheiden ist der Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt ist nur bis zur Rechtskraft der Scheidung zu gewähren. Danach endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ob und ggf. wie hoch ein nachehelicher Unterhalt geschuldet wird, muss gesondert betrachtet werden. Rechtsanwalt Schiener wird Sie hierzu fundiert beraten.

Wohnungszuweisung

Können sich Ehepartner bei der Trennung oder Scheidung nicht darüber einigen, wer in der bisherigen Wohnung verbleibt, kann das Familiengericht auf Antrag die Wohnungszuweisung vornehmen. Gerade in Zeiten explodierenden Mieten ist dies als Existenzgrundlage gerade für alleinerziehenden Elternteilen existenziell. Zur alleinigen Nutzung ist es aber erforderlich, dass auch unter Berücksichtigung die Belange des anderen Ehepartners notwendig sind, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Unbillige Härte ist in der Regel gegeben, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern gefährdet ist.

  • Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Haushaltsteilung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleichsanspruch
  • Gemeinsames Haus
  • Und was Ihren Fall sonst noch betrifft

Kontakt

Rechtsanwalt Christian Schiener in Bamberg wird Sie während Ihrer Scheidung vor Nachteilen schützen. Sie erreichen Rechtsanwalt Christian Schiener telefonisch über nachfolgende Telefonnummer oder indem sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen:

Telefon: 0951 / 91 79 3770. 

Unsere Rechtsanwälte in Bamberg helfen Ihnen gerne weiter.