Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bamberg
Rechtsanwalt Oliver Leuteritz – Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bamberg


Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Oliver Leuteritz vertritt Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen in diesem Rechtsbereich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN!
UNSERE LEISTUNGEN:

VERTRETUNG DURCH EINEN FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
ERSTER BESPRECHUNGSTERMIN INNERHALB VON 48 STUNDEN (Montag bis Freitag)
SPEZIELL AUF IHRE BEDÜRFNISSE ANGEPASSTE SERVICETRANSPARENZ HINSICHTLICH DER ZU ERWARTENDEN KOSTEN
IHR KURZFRISTIGER TERMIN: 0951 / 9179 3770

 Fachanwachanwalt für Verkehrsrecht

In unserer Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Bamberg machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten nicht nur im „Notfall“ von unseren Leistungen profitieren können.

Bei vielen größeren Projekten und Geschäften des täglichen Lebens, wie z.B. einem Fahrzeugkauf oder sogar der Einrichtung und Bewirtschaftung eines unternehmenseigenen Fuhrparks etc., kann eine präventive Beratung und Vertragsprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Vermeidung späterer rechtlicher Streitigkeiten und Probleme beitragen

Durch unsere Beratung werden Sie befähigt, Ihre Rechtsansprüche zu erkennen und juristische Fallstricke zu umgehen. Dadurch können Sie viel Zeit sparen und unnötige Kosten vermeiden.

Wir bieten professionelle Vertretung durch unseren Fachanwalt bei allen rechtlichen Problemen im Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Oliver Leuteritz ist aufgrund nachgewiesener theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Die Regulierung von Unfällen, die Verteidigung bei Bußgeld, Fahrverbot und im Strafverfahren, die Beratung bei drohender MPU, die Durchsetzung von Werkstattrechnungen etc. sind „unser tägliches Brot“. Gerne stellen wir unser hochspezialisiertes Wissen in Ihren Dienst. Im Einzelnen erbringen wir folgende Leistungen:

Verkehrszivilrecht: Unfallregulierung, Autokauf, Fahrzeugleasing und Werkstattrecht

Alle größeren rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema „Auto“ können durch unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht begleitet werden. Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Unfallschadenregulierung. In diesem Bereich werden wir regelmäßig von namhaften Versicherungsgesellschaften mit der Prozessführung betraut, jedoch werden wir auch für Privatkunden tätig. Unsere Leistungen erstrecken sich auf das Folgende:   

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
  • fiktive Reparaturkosten nach Gutachten
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfallschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Regulierung von Personenschäden und Personengroßschäden
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden, insbesondere auch bei Selbständigen
  • Haushaltsführungsschaden

 Vor einem Fahrzeugkauf oder -verkauf können wir die Verträge prüfen und Sie im Rahmen einer präventiven Beratung auf mögliche Nachteile vor Vertragsschluss hinweisen. So können Sie spätere „unangenehme Überraschungen“ und unnötigen Ärger vermeiden. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht werden für Sie auch tätig, wenn Ihr Neufahrzeug einen Mangel hat, z.B. weil es nicht mit der vereinbarten Ausstattung geliefert wurde. Das kommt beispielsweise in Betracht, wenn Ihr Fahrzeug nicht mit dem vereinbarten Automatikgetriebe ausgestattet ist, das bestellte Schiebedach fehlt oder das Fahrzeug nicht die bestellte Farbe hat.

Bisweilen gehen die Erwartungen von Kunden an ihre Händler zu weit. Insofern werden wir auch für Autohäuser und Autohändler im Rahmen der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche tätig. Auch wenn ein Werkstattkunde mit der Bezahlung einer Reparaturrechnung im Verzug ist, sorgen unsere Rechtsanwälte für die Durchsetzung der Forderung.

Falls es im Verkehrszivilrecht um Fragen zum Autokauf, Leasing und Werkstattrecht geht, können unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht jahrelange Erfahrung bei der Vertretung von Autohäusern, Werkstätten und Privatpersonen vorweisen. Daher wenden wir uns mit unseren Leistungen ganz besonders an diesen Personenkreis. 

Versicherungsrecht

In unserer täglichen Praxis werden wir regelmäßig mit Fragen zu Haftpflicht- und Kaskoversicherung konfrontiert. Bei Schadensfällen stellen wir für Versicherte die Ansprüche fest und wir helfen bei der Durchsetzung der Forderungen (bzw. bei der Abwehr, wenn wir für Versicherer tätig werden). Bei Verkehrsunfällen kommt es nicht selten vor, dass der Unfall von den Beteiligten „mitverschuldet“ wurde. Bei bestehendem Vollkaskoschutz können entstandenen Kosten im Wege des sog. „Quotenvorrechts“ oft trotzdem weitestgehend über Versicherungen reguliert werden. Im Versicherungsrecht erstrecken sich unsere Leistungen auf folgende Bereiche:

  • Durchsetzung von Regressansprüchen für Versicherungen
  • Abwehr von Regressansprüchen für Versicherungsnehmer, z.B. bei Unfallflucht etc.
  • Abwicklung von Kaskoschäden nach Wildunfall, selbstverschuldeten Unfall etc.

Ordnungswidrigkeiten

Die professionelle Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, z.B. nach einem Geschwindigkeitsverstoß, gehört zu den täglichen Aufgaben unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht. Bei Ordnungswidrigkeiten kann es besonders durch ein mehrmonatiges Fahrverbot schnell zu einer existenzgefährdenden Situation kommen, z.B. für Selbständige, Geschäftsführer, Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer. In dieser Situation sollten Betroffene das Mandat im eigenen Interesse einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übertragen, der über Erfahrung bei der Abwehr von Fahrverboten verfügt. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht werden im Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere in folgenden Bereichen tätig:   

  • Bußgeldverfahren
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Alkohol & Drogen im Straßenverkehr
  • Telefonieren am Steuer
  • Lenkzeitverstoß und Ruheverstoß
  • Überladung, falsche Sicherung der Ladung
  • Parkverstoß

Verkehrsstrafsachen

Bei Verkehrsstrafsachen steht oft die gesamte berufliche, finanzielle und familiäre Existenz für den Beschuldigten auf dem Spiel. In diesem Bereich ist es sehr wichtig, schnellstmöglich, d.h. bereits ab Beginn des Ermittlungsverfahrens, einen im Verkehrsstrafrecht tätigen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Das ist deshalb so, weil jede unbedachte Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden zu unumkehrbaren Nachteilen führen kann. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht werden im Verkehrsstrafrecht insbesondere bei folgenden Problemen tätig:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  •  fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Drogen und Alkohol
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Beleidigung  im Straßenverkehr
  • Führerscheinentzug & Fahrverbot

Verkehrsverwaltungsrecht

Nach einer Trunkenheitsfahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann es vorkommen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellt. Um die entstandenen Zweifel zu beseitigen, kann Ihnen aufgegeben werden innerhalb einer Frist ein ärztliches Gutachten oder sogar ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht beraten Sie zu allen Fragen rund um die MPU. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine MPU überhaupt rechtmäßig angeordnet wurde, was nicht immer der Fall ist. In geeigneten Fällen ist es sinnvoll Rechtsmittel einzulegen oder den MPU-Termin mit anwaltlicher Hilfe verlegen zu lassen, damit Sie sich noch besser auf die MPU vorbereiten können. Im Verkehrsverwaltungsrecht werden wir bei rechtlichen Problemen in folgenden Bereichen tätig:

  • Fahrerlaubnisregister
  • MPU und Begutachtung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Selbstverständlich kann diese Aufzählung nicht abschließend sein. Sollte Ihr Problem nicht genannt sein, sprechen Sie uns an.

Kontakt

Wir schützen sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Sie erreichen uns telefonisch oder indem sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen.

Tel.: 0951/9179 3770

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen gerne weiter.